Donnerstag, 16. Oktober 2008

Kein Todesurteil mehr für Minderjährige in Iran

Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalt von Iran gab heute (16.10.08) bekannt das nach der neuen Verordnung der Judikative, kein Todesurteil für Minderjährigen mehr durchgeführt werden darf. Falls ein Gericht ein Todesurteil für jemanden ausspricht der während der Tatzeit minderjährig war, wird diese Strafe im ersten Schritt auf Lebenslänglich und im zweiten Schritt auf 15 Jahren reduziert. Bei Einsicht der Straftat und guter Führung können diese unter Bedingungen aus der Haft entlassen werden.
Damit wird Iran aus der Liste der Länder wo Minderjährigen noch hingerichtet werden gestrichen.
Die Hinrichtung von Minderjährigen wird weiterhin in Saudi Arabien, Pakistan, Sudan und Jemen durchgeführt.
Die meisten Todesurteile für Minderjährigen in Iran wurden wegen Mord und auf Wunsch der Eltern der Opfer (Wiedervergeltung / Qisas) ausgesprochen worden.
Eines der letzten Länder die die Hinrichtung von Minderjährigen abgeschaffen hat (März 2005), war die USA. Laut einer Mitteilung von „amnesty international“ war die USA für 12 der 19 von 1994-2004 hingerichteten Minderjährigen verantwortlich.

Wikipedia: Qisas (arabisch قصاص‎) bezeichnet im islamischen Recht (Scharia) das Prinzip der Wiedervergeltung. Sie kann bei Tötung eines Menschen und bei nichttödlicher Verwundung angewendet werden.
Unter den Arabern zu Zeit Mohammeds war die Blutrache verbreitet. Die islamische Wiedervergeltung leitet die Blutrache in bestimmte, geregelte Bahnen, im Sinne des alttestamentarischen Auge um Auge.

Keine Kommentare: